AGB

AGB 2023

Stand August 2023

 

Verkaufs- und Zahlungsbedingungen
Mit der Auftragserteilung des Kunden sind die nachstehenden Konditionen verbindlich, sofern keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

 

Alle Preisangaben sind freibleibend. Die Mehrwertsteuer und die Transportkosten inkl. LSVA sind im Preis nicht inbegriffen und werden extra verrechnet.Preisänderungen während des Jahres bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

Zahlungskonditionen: Sofern nicht anderweitig ausgewiesen: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum.

 

Bei Zahlungsverzug behält sich Robotec AG die sofortige Einstellung von offenen Lieferungen vor. Robotec AG erhebt für die 2.Mahnung eine Umtriebsentschädigung von 5 CHF und für die 3.Mahnung von 20 CHF und ist berechtigt, einen Verzugszins zu berechnen.

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Robotec AG. Die Robotec AG behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug die verkaufte Ware zurückzunehmen. Dem Kunde ist es nicht gestattet, Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

 

 

Lieferung
Versand und Transport erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Die Standardlieferzeit beträgt bei Materialverfügbarkeit zwei Arbeitstage. Bei Lieferungen unter CHF 300.- Fakturabetrag netto wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 30.- verrechnet. Die Transportkosten inkl. LSVA werden separat ausgewiesen.

 

Terminlieferungen stundengenau bis 08.00 Uhr werden mit CHF 100.-, bis 10.00 Uhr mit CHF 70.-berechnet. Expresslieferungen am Folgetag bis 17.00 Uhr bei Bestelleingang bis 11.00 Uhr werden mit CHF 150.- berechnet. Post-, Postexpress- und Fremdtransportkos-ten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Aufwendungen für schwierige Zufahrten, Wartezeiten und zusätzliche Leistungen werden (unabhängig von der Art der Rechnungsstellung) zusätzlich verrechnet.

 


Gebinde

Alle in der Preisliste aufgeführten Gebinde sind Einweggebinde. Spezielle Gebinde, wie Beispielsweise IBC Container, werden in Rechnung gestellt. Bei Rückgabe in einwandfreiem Zustand wird eine entsprechende Gutschrift erstellt.

 


Schutzmassnahmen

Bei Unfällen, insbesondere Vergiftungen, die mit unseren Produkten in Zusammenhang stehen könnten, empfehlen wir das schweizerische toxikologische Informations-Zentrum (Tel. 145, Tag- und Nachtdienst) zu konsultieren, bei dem alle Formulierungen unserer Produkte deponiert sind.

 


Kennzeichnung

Unsere kennzeichnungspflichtigen Produkte sind gemäss der Chemikalienverordnung gekennzeichnet. Bitte die Gefahren- und Sicherheitshinweise auf der Verpackung beachten. Weitere Informationen zur Kennzeichnung und Transportklassifikation finden Sie auf unseren Sicherheitsdatenblättern.

 


Transportvorschriften

Beim Transport von SDR/ADR-klassierten Gefahrgütern, sind die einschlägigen Sicherheitsvorschriften bezüglich Fahrzeugausrüs-tung, Chauffeur-Ausbildung und Freimengen einzuhalten. Da ROBOTEC AG Systembaustoffe als Lieferant bei der Nichteinhaltung der Transportvorschriften haftbar ist, werden vorschriftswidrig ausgerüstete Fahrzeuge nicht beladen. Diese Vorschriften gelten ebenfalls für den Rücktransport von unseren Produkten. Handelt es sich um angebrochene oder nicht mehr eindeutig definierbare und gekennzeichnete Produkte, gelten zudem die Vorschriften der «Verordnung über den Verkehr mit Abfällen». Unsere Chauffeure dürfen keine Waren aufladen, die nicht mit den entsprechenden Deklarationen und Begleitpapieren versehen sind.

 


Retouren

 

Retouren werden nur originalverpackt und in einwandfreiem Zustand franko unser Werk unter vorheriger Absprache entgegengenommen und zu max. 70% des Fakturawertes gutgeschrieben. Waren, welche die Firma Robotec nicht an Lager führt oder die ab Fabrik geliefert wurden - Sonderartikel, werden nicht zurückgenommen. Allfällige Transport und Entsorgungskosten werden in Rechnung gestellt.

 


Garantie

Wir garantieren für die Qualität unserer Produkte im Rahmen der aktuell gültigen technischen Merkblätter. Die Angaben betreffend Materialverbrauch bleiben unverbindlich, da der Verbrauch von zahlreichen Faktoren beeinflusst werden kann. Da die richtige Anwendung unserer Produkte nicht unserer Kontrolle untersteht, kann eine Gewährleistung nur im Rahmen der genauen Beachtung der Anwendungsvorschriften sowie den Regeln der Baukunst und der üblichen Massnahmen der Baupraxis übernommen werden.In jedem Fall wird die Garantieleistung beschränkt auf die Höhe des Wertes der von uns gelieferten Ware. Die Auswahl des Produktes liegt bei der Kundschaft. Die ROBOTEC AG Systembaustoffe bietet eine Produkteberatung an. Aus dieser Beratung entsteht weder eine Haftung für die Brauchbarkeit unserer Produkte für den von der Kundschaft beabsichtigten Zweck noch eine entsprechende Abmahnungspflicht. Eine Haftung kann nur begründet werden, wenn eine entsprechende Gewährleistung schriftlich und rechtskräftig vereinbart wurde.

 


Gerichtsstand
Gerichtsstand ist am Sitz der ROBOTEC AG Systembaustoffe


Gültig ab 01.09.2023